
Kraftfahrzeugversicherungen
Allgemein ersetzt eine Kaskoversicherung Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind, wie z.B. eine Soundanlage oder ein Navi. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert.
Solche Schäden können über die Hausratversicherung (abhängig vom Tarif) oder eine Transportversicherung abgesichert werden.ne Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.
Mehr dazu erfahren sie in den untenstehenden FAQ's.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Diese Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.
Laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 schreibt der Gesetzgeber die folgenden Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen vor:
- für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
- für Sachschäden 1,12 Mio. Euro
- für reine Vermögensschäden 50.000 Euro
Sofern nicht explizit eine höhere Versicherungssumme in der Police vereinbart ist, entspricht die Mindestdeckung dem Höchstbetrag, den ein Versicherungsunternehmen in einem Schadenfall zu zahlen verpflichtet ist. Es gibt aber auch Versicherer und Tarife, welche Versicherungssummen von bis zu 100 Mio. Euro anbieten.
Für den Versicherungsnehmer oder eine der mitversicherten Personen (Halter, Eigentümer, Fahrer...) als Fahrer des Fahrzeugs besteht KEIN Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung des gelenkten Fahrzeugs! Sofern also bei einem selbstverschuldeten Unfall Unfallfolgen (Invalidität etc.) bei Ihnen als Fahrer auftreten, besteht kein Anspruch auf Leistung aus der Haftpflichtversicherung des versicherten Fahrzeugs. Um diese Risiken abzudecken, empfehlen wir eine private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, funktionelle Invaliditätsabsicherung oder ähnliches als separaten Versicherungsschutz.
Allgemein ersetzt eine Kaskoversicherung Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind, wie z.B. eine Soundanlage oder ein Navi. Mit dem Fahrzeug beförderte Sachen sind in der Kaskoversicherung nicht versichert. Solche Schäden können über die Hausratversicherung (abhängig vom Tarif) oder eine Transportversicherung abgesichert werden.
Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko)
Hiermit haben Sie eine Grunddeckung und sind abgesichert bei:
- Schäden durch Brand oder Explosion
- Schäden durch Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen
- Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
- Schäden durch (Dach-)Lawinen
- Schäden durch Zusammenstoß mit (Wild-)Tieren
- Schäden durch Tierbisse und Folgeschäden daraus
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
- Glasbruchschäden
In der Regel wird bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro je Schadensfall vereinbart. Die Höhe der Selbstbeteiligung hat Auswirkungen auf Ihren Beitrag.
Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko)
Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz für Ihr Fahrzeug ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus aber auch:
- Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
- mutwillige und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden. Auch bei der Vollkaskoversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, welche üblicherweise 300 Euro oder 500 Euro je Schadensfall beträgt. Auch hier hat die Höhe der Selbstbeteiligung Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags.
Die Kfz-Umweltschadensversicherung leistet bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG), die durch einen Unfall, eine Panne oder eine unfallartige Störung beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht worden sind.
Für jedes der etwa 15.000 Automodelle in Deutschland gibt es eine Typklasse für die Haftpflicht-, die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Diese spiegeln u. a. den Schadenverlauf der Fahrzeugtypen in den vergangenen drei Jahren wieder und werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und neu festgelegt. Auch die Kosten für eine etwaige Reparatur und Ersatzteilpreise haben Einfluss auf die Einstufung eines Fahrzeugs. Die Typklassen sind für die einzelnen Versicherungsarten unterschiedlich. Es ist also nicht so, dass ein großes Auto automatisch in eine höhere Typklasse eingestuft wird. Häufig sind auch die typischen „Anfängerautos“ eher hoch eingestuft. Die Höhe der Typklassen beeinflusst die zu zahlende Prämie erheblich. Je nach der Entwicklung der Schäden für ein bestimmtes Fahrzeug kann die Typklasse mit den Jahren steigen oder fallen.
Auch der Zulassungsort beeinflusst den Versicherungsbeitrag. In den Regionalklassen zeigt sich der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. Sie werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und marktweit neu festgelegt. Die Regionalstatistik für die Kaskoversicherung berücksichtigt auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit.
Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies kann sein: Pannendienst, Abschleppen, Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrags, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Je nach Umfang des Schutzbriefes (abhängig vom Versicherer) haben Sie auch Anspruch auf personenbezogene Leistungen, welche mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.
Wenn Sie eine internationale Versicherungskarte in Ihrem Fahrzeug mitführen, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch auf die dort genannten Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Bei Fahrten ins Ausland sollten Sie die Grüne Karte deshalb als Versicherungsbestätigung immer dabei haben.
Bei Tarifen mit Werkstattbindung verzichten Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. Sie verpflichten sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Hierfür erhalten Sie i. d. R. einen Beitragsrabatt, sind allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchführen zu lassen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug dann doch in einer anderen, nicht vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt reparieren, so müssen Sie mit z. T. hohen Abzügen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung rechnen. Neben einem Beitragsrabatt können Sie jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. die kostenlose Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur profitieren.
Im Fall eines Totalschadens ist die Restleasingforderung oder der Finanzierungs-Restbetrag häufig höher als der Wiederbeschaffungswert, den eine „normale“ Kfz-Versicherung erstattet. Die Vollkaskoversicherung kann gegen einen Zusatzbeitrag um die „GAP-Deckung“ erweitert werden, mit der diese Deckungslücke geschlossen wird.
Ein Beispiel: Ihr finanziertes oder geleastes Fahrzeug hatte einen Neuwert von 42.000 Euro. Nach zwei Jahren haben Sie einen Unfall, der bei Ihrem Auto zum Totalschaden führt. Obwohl bei der Bank noch eine Restforderung von 35.000 Euro in den Büchern steht, wird die Kfz-Versicherung nur den von einem Sachverständigen ermittelten Restwert von 28.000 Euro übernehmen – die Differenz von 7.000 Euro müsste nun von Ihnen übernommen werden. Der Einschluss der „GAP-Deckung“ in Ihren Kfz-Versicherungsvertrag übernimmt diese finanzielle „Lücke“ für Sie.