
Haftpflichtversicherung
• Betriebs-, Berufs- und Produkthaftpflichtversicherung
• Vermögensschadenhaftpflicht
• D&O-Versicherung
• Cyber-Versicherung
Mehr dazu erfahren sie in den untenstehenden FAQ's.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Betriebs-, Berufs- und Produkthaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber ein Muss!
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen.
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse.
- für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse.
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen.
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen.
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet.
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt.
- Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
- reine Vermögensschäden.
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefern lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.
- Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche.
- Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fach des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.
Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer
separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
Vermögensschadenhaftpflicht
Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:
- Auskünfte erteilen.
- Dienstleistungen durchführen.
- Rat gewähren
- Verträge vermitteln.
- beurkunden.
- Gutachten erstellen.
- Gelder verwalten und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.
Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:
- Rechtsanwälte.
- Steuerberater und Steuerbevollmächtigte.
- Versicherungsvermittler.
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.
- Beratungsfehler.
- Rechenfehler.
- unrichtige Auskünfte.
- falsche Prozeßführung.
- unwirksame Vertragsgestaltungen.
Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:
- Fristversäumnisse.
- unvollständige Auskünfte.
- unterlassene Beantragungen.
- Nichtweiterleitungen.
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenkens im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).
Nicht versichert sind alle Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.
- Die Deckung ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtversicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten. Transporte zurück zum Werk oder zu benannten Sammelstellen.
- Überprüfung der Produkte.
- zeitweilige Zwischenlagerungen.
- Aus- und Einbau von Produktteilen.
- Reparaturen der Produkte.
- Beseitigung und Vernichtung der Produkte.
- Ablauf- und Erfolgskontrolle der Rückrufaktion.
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
- die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht.
- die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen).
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
- die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung.
Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden.
D&O-Versicherung
Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, General-bevollmächtigte und der Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte. Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für Ihre Entscheidungen. Auch hier ist der Schutz einer D&O dringend angeraten!
Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder
Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.
Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.
Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung
oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.
Die Directors- & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.
Im Fall eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.
Cyber-Versicherung
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.
Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden.
Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:
- Kosten für IT-Forensik.
- Rechtsberatung.
- Informationskosten.
- Kreditüberwachungsdienstleistungen.
- Kosten für Krisenmanagement.
- Kosten für PR-Beratung.
- Betriebsunterbrechungsschäden.
- Vertragsstrafen (PCI).
- Lösegeldzahlungen.
- Wiederherstellungskosten.
- Sicherheitsverbesserungen.
Auch beim Deckungsumfang einer Cyber-Versicherung kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:
- Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht.
- Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.
- Auswirkungen von Krieg oder Terror.
- Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung.
- Geldbußen oder Geldstrafen.
- Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person.
- Garantiezusagen.
Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte zu Deckungsumfang und Ausnahmen davon ausschließlich beispielhaften Charakter haben können. Die Tarife am Markt unterscheiden sich sehr. Gerne finden wir den Tarif, der die Leistungspunkte bietet, die zum individuellen Risiko Ihres Unternehmens passen. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.