TBS Gera Versicherungs­makler GmbH & Co. KG - Bürgschaftsversicherung

Bürgschafts­versicher­ung

Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung.

Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

Mehr dazu erfahren sie in den untenstehenden FAQ's.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.

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