
Technische Versicherung
- Bauleistung
- Elektronikversicherung
- Fotovoltaik / Windenergie
- Maschinen
- Montage
Mehr dazu erfahren sie in den untenstehenden FAQ's.
FAQ - häufig gestellte Fragen
Bauleistung
Alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer benötigen eine Bauleistungsversicherung.
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:
- Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.
- Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.
- Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.
Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:
- ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel).
- Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker.
- unbekannte Dritte (Vandalismus).
Zusätzlich versicherbar sind:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion).
- Schäden durch Hochwasser.
- Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile.
- Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) - Beschädigung Altbausubstanzen.
- Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar).
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten.
- Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen.
- bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungs-gegenstände.
- Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne.
- Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden.
- Fahrzeuge aller Art.
- normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss.
- Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie.
Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber ein Muss!
Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.
Elektronikversicherung
Sinnvoll für Nutzer hochwertiger elektronischer Geräte.
Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z. B.:
- Daten- und Kommunikationstechnik.
- Bürotechnik.
- Mess- und Prüftechnik.
- elektronische Kassen und Waagen.
- Bild- und Tontechnik.
- Medizintechnik.
Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z. B. Festplatten.
- Abnutzung und Alterung.
- Werkzeuge und Verschleißteile.
- Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen.
- betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen.
- Vorsatz des Versicherungsnehmers.
- Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben.
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebs-grundstücke bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko mitversichert.
Ersetzt werden in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte, bzw. deren Reparatur, sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten.
Datenversicherung
Durch Schäden an elektronischen Anlagen kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen kommen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um ein Vielfaches teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, Programmen und Datenträgern. Im Rahmen der weitergehenden Softwareversicherung sind auch Datenverluste z.B. durch Fehlbedienungen mitversichert.
Fotovoltaik / Windenergie
Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.
Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere durch:
- Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus.
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss.
- Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden.
- Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck.
- Marder-/Tierbiss.
- Vorsatz des Versicherungsnehmers.
- Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben.
- betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden.
Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.
Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage werden von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kWp.
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag.
Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.
Ertragsausfallversicherung:
Nach einem versicherten Schaden in der Fotovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht unmittelbar wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung
der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Minderertragsdeckung:
Als Betreiber einer Fotovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Soweit die Anlage durch Fremdkapital finanziert wurde, ist eine Versicherung unabdingbar.
Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Fotovoltaikanlage infolge
- verminderter Globalstrahlung.
- einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes.
- einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz.
- eines Ausfalls des Einspeisezählersaufgefangen werden.
Maschinen
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzuge, Hallenkrane, Förderanlagen u.v.m..
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
- menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit.
- Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
- technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
- Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang.
- bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl.
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!
Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.
- Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
- Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert. Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.
Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.
Montage
Eine Montageversicherung ist geeignet für Auftraggeber, Montagefirmen, Hersteller, Lieferanten oder Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich zeichnen.
Versichert ist das gesamte Montageobjekt – das heißt Konstruktionen aller Art, Anlagen, usw. – ggf. durch gesonderte Vereinbarungen auch die gesamte Montageausrüstung wie Werkzeug, Kräne, Gerüste oder Baubuden. Zudem können auch „fremde“ Sachen mitversichert werden.
Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an bzw. Verluste von versicherten Sachen durch Konstruktions-, Material-, Montagefehler, höhere Gewalt oder Diebstahl ab.
Bei der Montageausrüstung sind Unfallschäden und Verluste mitversichert. Zusätzlich versichert werden können außerdem Schäden durch:
- innere Unruhen, Streik, Aussperrung.
- radioaktive Isotope.
- Vorsatz des Versicherungsnehmers.
- dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung.
- normale Witterungseinflüsse.
- Krieg, Beschlagnahmung, Kernenergie, innere Unruhen.
Der Versicherungsschutz betrifft den vereinbarten Montageplatz.
Bei einem Montageobjekt setzt sich die Versicherungssumme aus dem Kontraktpreis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers zusammen.
Bei der Montageausrüstung gilt deren Neuwert. Bei fremden Sachen wird eine Entschädigungsgrenze entsprechend der möglichen Gefährdung auf „Erstes Risiko“ versichert.
Der Versicherungsnehmer erhält bei einer zerstörten oder abhanden gekommenen Sache den Zeitwert, abzüglich des Wertes der Reste. Bei einer beschädigten Sache werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. In allen Fällen gilt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Montageversicherung empfiehlt sich eine zusätzliche Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Diese garantiert den Ersatz der entgehenden Gewinne während der Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens bzw. die Übernahme der laufenden Betriebskosten.